Mitja Stachowiak für die Klimaliste zur Bundestagswahl zugelassen

Pressemeldung der Klimaliste vom 30. Juli 2021: Aufforderung des Landeswahlleiters zur Streichung des Kennworts Klimaliste vorerst gescheitert
Mitja Stachowiak und Ayla Kara (Vertrauensperson) vor Justus-Liebig-Haus

Der Kreiswahlausschuss hat Mitja Stachowiak mit dem Kennwort Klimaliste Darmstadt-Dieburg zur Wahl im Wahlkreis 186 (Darmstadt) zugelassen. Im Gegensatz zu allen anderen Vorschlägen gab es hier längeren Diskussionsbedarf im Ausschuss: Der Landeswahlleiter hatte zufor auf eine mögliche Verwechslungsgefahr des Kennworts hingewiesen. Nach §36 Absatz 4 der Bundeswahlordnunghttps://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__36.html darf das Kennwort eines/r Einzelbewerber*in nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um den Wahlvorschlag einer Partei. Das heißt aber nicht, dass es keine Partei Klimaliste geben darf, damit Einzelbewerber*innen dieses Kennwort verwenden dürfen. Wir haben jüngst eine Partei Klimaliste Deutschland gegründethttps://www.youtube.com/watch?v=mRJfJlEzbQk und natürlich haben wir uns vorher informiert, ob das ein Problem im Bezug auf die Kennwörter wäre. Gemäß Bundeswahlleiter können aber Einzelbewerber*innen weiterhin das Kennwort Klimaliste verwenden, solange diese Partei nicht zur Bundestagswahl antritt.

Nun hatte die bereits seit längerem als Landespartei bestehende Klimaliste Baden-Württemberg ihre Partei mit der Kurzbezeichnung Klimaliste BW genutzt, um Bewerber*innen dort aufzustellen. Damit ist diese Kurzbezeichnung auf die Liste der Parteinamen gerutscht. Der Bundeswahlleiter unterscheidet nicht, ob eine Partei gemäß Satzung nur in einem Bundesland agiert. Aber auch in Baden-Württemberg tritt die Klimaliste nur mit Direktkandidaturen an, nicht als Landesliste. Damit wird für Wähler*innen der Parteicharakter dieser Klimaliste gar nicht sichtbar bzw. spielt er auch keine Rolle für die Wahl. Mit einer Landesliste wäre das anders: Dann könnte die Klimaliste BW z.B. mit 3 gewonnenen Direktmandaten die 5%-Hürde umgehen und es könnten Bewerber*innen der Landesliste gemäß Stimmenanteil der Zweitstimmen in den Bundestag nachrücken. Daher wäre es für Wähler*innen in diesem Fall wichtig zu wissen, ob ein Wahlvorschlag von dieser Partei aufgestellt wurde.

Mehrfach lässt die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses (Barbara Akdenizhttps://www.gruene-hessen.de/partei/personen/barbara-akdeniz/) Bestimmungen und Anmerkungen verlesen, wonach z.B. auch dort Verwechslungsgefahr bestehen könne, wo eine Partei keine Landesliste aufgestellt hat. Daraus folgt aber, dass es eben tatsächlich die Landeslisten (=Zweitstimmen) sind, die den Parteicharakter ausmachen. Aber da die Klimaliste BW nirgendwo eine Landesliste zur Bundestagswahl aufgestellt hat, zieht dieses Argument nicht. Außerdem unterscheidet sich unser Kennwort deutlich von Klimaliste BW und dass sich eine bundesweite Partei nach einem Landkreis benennen würde, ist allgemein auch eher nicht zu erwarten.

So trafen die stimmberechtigten Beisitzer*innen schließlich die richtige Entscheidung: Sie stellten fest, dass das Kennwort Klimaliste Darmstadt-Dieburg nicht den Anschein erwecke, unser Kandidat sei ein Wahlvorschlag einer Partei. Der Antrag des Landeswahlleiters auf Änderung des Kennworts wurde richtiger Weise mit 5 zu 1 abgelehnt.

Das ist nur fair: Es wäre für uns schwierig aber möglich gewesen, die gerade gegründete Klimaliste Deutschland zu nutzen, um die Bewerber*innen alle als Wahlvorschlag einer Partei aufzustellen. Es wurde trotz Anfrage der Vorsitzenden der Klimaliste beim Bundeswahlleiter nicht darauf hingewiesen, dass auch das Aufstellen von Direktkandidat*innen durch eine Partei mit zumindest ähnlichem Nahmen möglicher Weise dazu führen kann, dass das Kennwort nicht mehr nutzbar ist, sonst hätten sich die Kandidierenden in Baden-Württemberg ebenfalls als Einzelbewerber*innen aufgestellt. Im Gegenteil: in Niedersachsen etwa mussten Einzelbewerber*innen (wegen lokalen Sonderregelungen) allgemein ein anderes Kennwort verwenden und heißen jetzt Klimabündnis statt -liste. Diese Probleme hatten auch Mitgleider der Klimaliste BW mitbekommen, was dazu beigetragen haben mag, dass sie sich bei ihrem Parteitag für die Aufstellung per Partei entschieden haben.

Einzelbewerber*innen, die sich erst danach anderswo aufstellen wollten, wie etwa in Kassel, wurden direkt bei Prüfung der Unterlagen darauf hingewisen und hatten die Möglichkeit, ein anderes Kennwort zu verwenden (Diese aber nicht immer genutzt). In Darmstadt-Dieburg wären wir auch als Unabhängige Klimaliste angetreten. Das jetzt nachträglich zu ändern, wäre aber angeblich nicht möglich gewesen und unserem Kandidaten wäre sein Nachname als Kennwort zugewiesen worden. Wir finden, es kann nicht sein, dadurch benachteiligt zu werden, dass man Formulare frühzeitig statt auf den letzten Drücker einreicht.

Wir freuen uns, dass sich nun der Kreiswahlausschuss in Darmstadt der Meinung der meisten anderen Landeswahlleiter*innen angeschlossen hat, dass eine andere Ortsbezeichnung als Unterscheidungskriterium genügt. Wir hoffen, dass jetzt auch der Landeswahlleiter in Hessen einsieht, dass es eben doch seine persönliche Meinung ist, hier ein Problem zu sehen.

Nachtrag:

Es gab keine weiteren Einwände seitens des Landeswahlleiters. Klimaliste Darmstadt-Dieburg wird als Kennwort zugelassen. Für nicht ausreichend unterscheidbar befand der Kreiswahlauschuss in Kassel das Kennwort des dortigen Bewerbers Stephan Mascher, welcher nur Klimaliste eingetragen hatte. Bei der Prüfung der Unterlagen war Stephan erklärt worden, dass das Hinzunehmen des Städtenamens Kassel nichts ändern würde. Das kann rückblickend als falsch eingestuft werden. Stephan hat eine Beschwerde eingelegt, die nun vom Landeswahlausschuss beraten wird...